Witwen und Witwer erhalten weniger Rente
Neben der Altersrente gibt es weitere Kategorien, wie die Invalidenrente, die Witwer-, Witwen-, bzw. Waisenrente oder die Leibrente. Je nach Art können Sie Ansprüche zu unterschiedlichen Zeitpunkten geltend machen. Eine sorgfältige Planung ist indessen unerlässlich.
Was wird aus den obligatorischen Vorsorgeguthaben?
Zu den obligatorischen Vorsorgeguthaben zählen jene aus der ersten und der zweiten Säule. Was genau mit diesen nach dem Ableben passiert, kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Wir zeigen Ihnen im Folgenden das Wichtigste.
Die Pensionskasse im Todesfall
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem 3-Säulen-Modell. Was geschieht mit dem Guthaben in der zweiten Säule, der Pensionskasse, im Todesfall mit und ohne hinterlassene Personen?
Die Hinterlassenenrente der AHV im Todesfall
Nicht selten geraten Hinterbliebene beim Tod des Hauptverdieners in finanzielle Not. Die Hinterlassenenrente der AHV kann Witwen, Witwer und Waisen helfen, dies zu vermeiden. Für den Anspruch muss mindestens ein volles Beitragsjahr vorhanden sein.