Organspende Schweiz: Wie Sie Klarheit schaffen
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Halten Sie Ihren Entscheid über Organspende in Ihrer Patientenverfügung fest
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Mehr erfahrenOrganspende – darüber reden,
Entscheidung fällen und festhalten
Organe spenden nach dem Tod? Halten Sie Ihren Willen schriftlich fest und teilen Sie diesen Ihren Angehörigen mit. Dies schafft Klarheit und sorgt dafür, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Setzen Sie sich mit dem Thema der Organspende auseinander und treffen Sie diesbezüglich eine Entscheidung. Halten Sie diese schriftlich in Ihrem Organspendeausweis und/oder Patientenverfügung fest und teilen Sie diese Ihren Angehörigen mit.
Was ist Organspende?
Bei einer Organspende stellt der Organspender dem Empfänger menschliche Organe für eine Transplantation zur Verfügung. Gespendete Organe, Gewebe oder Zellen können Menschenleben retten und nachhaltig die Lebensqualität verbessern.
Welche Organe, Gewebe und Zellen können gespendet werden?
Es können das Herz, die Lunge, die Leber, die Nieren, die Bauchspeicheldrüse (oder deren Inselzellen), der Dünndarm, die Augenhornhaut, die Knochen und Knorpel, die Herzklappen, Blutgefässe und die Haut gespendet werden. Blutstammzellen werden heute nur im Rahmen einer Lebend- spende entnommen.
Wer kann spenden?
Entscheidend bei der Organspende ist der Gesundheitszustand der spendenden Person und die Funktionsfähigkeit der Organe und Gewebe, weshalb Organe, Zellen und Gewebe meist bis ins hohe Alter gespendet werden können. Auch Menschen mit bestimmten Krankheiten können spenden.
Wie kann man den Entscheid festhalten?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Willen festzuhalten. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, treffen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Organspende. Jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann selber darüber entscheiden.
Transplantationsgesetz
Das Schweizer Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 das neue Transplantationsgesetz angenommen, welches frühestens ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Dadurch erfolgt ein Wechsel von der aktuell geltenden erweiterten Zustimmungslösung zur erweiterten Widerspruchslösung. Künftig gilt somit, dass diejenigen Personen, die ihre Organe nicht spenden wollen, ihren Willen explizit in einem Register des Bundes festhalten sollen. Ist der Wille der verstorbenen Person unklar, entscheiden nach wie vor die Angehörigen stellvertretend im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person.
Patientenverfügung
In der kostenlosen Patientenverfügung von DeinAdieu können Sie festhalten, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen, für den Fall, dass Sie durch Unfall oder Krankheit selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie können darin auch Ihren Willen bezüglich Organspende eintragen. Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung bei einer Vertrauensperson wie etwa Ihr Anwalt auf, oder hinterlegen Sie diese bei Ihrer Gemeinde. Teilen Sie Ihren Willen Ihren Angehörigen mit, damit letztere im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit nicht damit belastet werden, Entscheidungen in Ihrem Namen treffen zu müssen. Wichtig: Sollten Sie sich für die Organspende entschieden haben, Ihre Angehörigen wären aber dagegen, schreibt das Transplantationsgesetz vor, dass der Wille des Verstorbenen dem Willen der Angehörigen vorgeht. Aus rechtlicher Sicht können deshalb Organe entnommen werden. In der Schweiz hat sich jedoch aus ethisch-moralischen Gründen die Praxis durchgesetzt, dass, sollten Angehörige eine Spende ablehnen, keine Organe entnommen werden. Gerade deshalb ist umso wichtiger, über Ihren Willen mit Ihren Liebsten zu reden – so stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch nach Ihrem Tod durchgesetzt wird (Weiterführende Informationen zur Patientenverfügung).
Organspendeausweis
Im Organspendeausweis können Sie Ihren Willen bezüglich Organspende festhalten und tragen diese ständig auf sich oder hinterlegen Sie an einem ihren Angehörigen bekannten Ort. Man kann einer Spende generell oder differenziert zustimmen, diese generell ablehnen, oder die Entscheidung darüber einer Vertrauensperson übertragen. Die Angaben auf dem Organspendeausweis werden nicht registriert, weshalb es am sichersten ist, Ihren Willen in einer Patientenverfügung festzuhalten und über Organ- spende mit Ihren Angehörigen zu reden.
Organspenderegister Schweiz
Die nationale Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant ist als nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste. Auf www.swisstransplant.org können Sie sich registrieren und Ihren Willen mittels eines Formulars hinterlegen.
Warum über Organspende reden?
Das schriftliche Festhalten Ihres Willens ist ein wichtiger Schritt. Teilen Sie Ihre Entscheidung Ihrem Umfeld mit, denn, sollte etwa Ihr Organspendeausweis nicht gefunden werden, werden Ihre Angehörigen gefragt. Letztere müssen bei ihrer Entscheidung Ihren mutmasslichen Willen berücksichtigen. Der Prozess wird um vieles vereinfacht und beschleunigt, wenn sie Ihren wirklichen Willen bereits kennen. Zudem werden Ihre Angehörigen in der Trauersituation nicht weiter belastet.
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Häufig gestellte Fragen
Was ändert sich durch das neue Transplantationsgesetz?
Das Schweizer Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 das neue Transplantationsgesetz angenommen. Dadurch erfolgt ein Wechsel von der aktuell geltenden erweiterten Zustimmungslösung zur erweiterten Widerspruchslösung. Bei der Zustimmungslösung wird die explizite Zustimmung der Spenderin zur Entnahme/Transplantation der Organe im Todesfall vorausgesetzt. Künftig gilt jedoch, dass diejenigen Personen, die ihre Organe nicht spenden wollen, ihren Willen explizit in einem Register des Bundes festhalten sollen. Ist der Wille der verstorbenen Person unklar, entscheiden bei beiden Lösungen die Angehörigen stellvertretend im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person.
Die neue Regelung tritt frühestens ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird es möglich sein, den eigenen Willen im Ja-/Nein-Register des Bundes einzutragen. Somit ist es auch künftig empfehlenswert, sich frühzeitig mit der Thematik der Organspende auseinanderzusetzen, um seine Entscheidung im Register einzutragen.
Ist das Testament geeignet für die Festhaltung von meinem Willen zur Organspende?
Das Testament ist nicht geeignet, um Ihren Willen zur Organspende festzuhalten, da ein solches erst spät nach Ihrem Tod eröffnet wird. Die Verwendung Ihrer Organe, Gewebe und Zellen ist dann nicht mehr möglich.
Wann tritt die neue Organspenderegelung in Kraft?
Das neue Transplantationsgesetz tritt frühestens am 1. Januar 2025 in Kraft. Dann gilt die sogenannte „Widerspruchslösung“: Wer keine Organe spenden will, wird dies explizit in einem Bundesregister festhalten müssen.
Was sind vorbereitende medizinischen Massnahmen?
Vor einer Entnahme werden an der spendenden Person vorbereitende medizinischen Massnahmen durchgeführt, die dazu dienen, die Organe, Gewebe oder Zellen bis zur Transplantation in möglichst funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Darunter fallen etwa die Weiterführung einer bereits begonnenen künstlichen Beatmung, die Verabreichung von Medikamenten zur Regulierung von Organfunktion usw.
Was ist die Körperspende?
Mit der Körperspende für das anatomische Institut der Universität Zürich leisten Sie einen essentiellen Beitrag an die Ausbildung von Medizinstudierenden und angehenden Fachärzten/innen. Angehende chirurgische Fachärzte/innen müssen Operationstechniken und neue -verfahren, die sie später an Patienten verwenden, lernen und üben bzw. solche müssen entwickelt und erprobt werden. Die Körperspende ist daher sehr wichtig für die Entwicklung der medizinischen Lehre und Forschung. Mehr dazu: Körperspende (UZH).
Erhält man Geld für eine Spende?
Das Transplantationsgesetz verbietet den Handel von Organen, Geweben und Zellen. Eine Spende hat zwingend unentgeltlich zu erfolgen und darf nicht finanziell entschädigt werden.
Was sind gute Gründe, um sich für die Organspende zu entscheiden?
Mit der Organspende kann man bis zu 7 (bzw. 9, wenn Lunge und Leber geteilt werden) Menschenleben positiv beeinflussen. Transplantationen ermöglichen oft nicht nur das Überleben, sondern tragen auch zu einer Verbesserung der Lebensqualität bei.
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Spende?
Organe, Gewebe und Zellen dürfen nur dann einer verstorbenen Person entnommen werden, wenn diese ei- ner Entnahme zugestimmt hat und der Tod festgestellt wurde. Falls keine schriftliche Zustimmung vorliegt (Spendenkarte, Patientenverfügung), entscheiden die nächsten Angehörigen, wobei sie den mutmasslichen Willen des Verstorbenen zu berücksichtigen haben. Sind keine Angehörigen vorhanden, ist eine Organentnahme verboten. Sie können die Entscheidung auch einer Vertrauensperson übertragen (etwa in einer Patientenverfügung).
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Kampagne „Leben ist teilen“
BAG Transplantationsmedizin
Swisstransplant
Universitätsspital Zürich