Im Gespräch mit DeinAdieu beantwortet der Theologe die Frage nach der Berechtigung eines Suizids mit einer Gegenfrage: «Wer hat das Recht, zu beurteilen, ob ein Mensch auf diese Art aus dem Leben scheiden darf»?
Als Präsidentin der Stiftung Erbprozent setzt sich Kathrin Hilber, ehemalige St. Galler Regierungs- und Nationalrätin, dafür ein, dass Menschen ein Prozent ihres Vermögens, ihres Nachlasses für die Kunst und die Kultur reservieren.
Peter R. Schwegler aus Erlenbach ZH verlor wegen eines Aderhaut-Melanoms das linke Auge. Danach schien sich seine Gesundheit zu beruhigen. Dann kehrte der Krebs zurück.